Rechtliches
Statusinformation für den ersten Geschäftskontakt gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Die Erlaubnisse wurden erteilt von der zuständigen Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer SchwabenGemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)Die Eintragung können Sie unter www.vermittlerregister.info überprüfen – durch Eingabe der Registernummer oder meines Namens.
Ich biete zu den vermittelten Versicherungsprodukten eine kostenlose Beratung an.
Für meine Tätigkeit erhalte ich ausschließlich eine Courtage (Provision) vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Sie ist in der Versicherungsprämie enthalten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bei der Vermittlung von Finanzanlagen erhalte ich ebenfalls keine Vergütung von Ihnen, sondern Zuwendungen (Provisionen) vom jeweiligen Produktgeber bzw. der Fondsgesellschaft. Sie sind in den Kosten des Produkts enthalten. Über Art und Höhe der Zuwendungen informiere ich Sie vor der Vermittlung.
Ich halte keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an mir als Versicherungsvermittler.
Zu Finanzanlagen folgender Emittenten und Anbieter biete ich Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungen können Sie sich an folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen wenden:
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und wahrt in erster Linie Ihre Interessen gegenüber den Versicherern. Er wählt aus den Angeboten verschiedener Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer benannten Auswahl von Versicherern zusammen.
Der ungebundene Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und vertritt die Interessen der Versicherer, für die er tätig ist. Mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet, entscheidet er selbst; er nennt sie seinen Kunden.
Gebundene Versicherungsvertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte eines oder mehrerer Versicherer bzw. einer Organisation und vertreten deren Interessen gegenüber dem Kunden.
Stand: September 2026